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| Schutzverordnung Untereggen: Revision abgeschlossen |
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| ERR Raumplaner FSU SIA haben im Auftrag des Gemeinderats die Schutzverordnung der Gemeinde Untereggen überarbeitet. Die vorhandenen Inventare wurden überprüft und ergänzt. Die Arbeiten sind abgeschlossen; derzeit liegt das Gesamtpaket beim Kanton zur Genehmigung. |
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Die rechtsgültige Schutzverordnung der Gemeinde Untereggen stammt aus dem Jahr 1985. Nun liegt eine überarbeitete Fassung vor, die insbesondere um ein umfassendes und einheitliches Inventar ergänzt wurde. Das gesamte Paket, das kürzlich beim Kanton zur Genehmigung eingereicht wurde, enthält ein Inventar der Kulturobjekte und Ortsbilder, ein Inventar der Naturobjekte sowie die Schutzverordnung mit den überarbeiteten Bestimmungen, dem Inventarplan und einem Planungsbericht.
Auf Grund der Überprüfung der bestehenden Inventare wurden sieben neue Kultur- und acht Naturobjekte neu als schützenswert eingestuft; während zwei bisher geschützte Kultur- und fünf Naturobjekte nicht mehr als schützenswert erachtet werden. Auch der Ortsbildschutz wurde angepasst: In den Gebieten Vorderhof und Hammershaus wurde der Schutz erweitert, am Ortseingang Mittlerhof hingegen reduziert.
Gesondert betrachtet wurde das Goldachtobel, das eine separate Schutzverordnung erhält. Für dieses Gebiet wird eine gemeindeübergreifende Schutzverordnung unter Leitung des Kantons erstellt.
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